Stadtkernfonds

Unsere Stadt soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden Spenges Innenstadt fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Spenge über den Stadtkernfonds.

Die Antragsunterlagen für den Stadtkernfonds finden sie hier!

  • Was ist ein Stadtkernfonds?

    Der Stadtkernfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Spenge zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Stadtkernfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

  • Welche Projekte können mit dem Stadtkernfonds gefördert werden?

    Es werden beispielsweise Projekte wie Investitionsvorbereitende Maßnahmen

    • Analysen und Konzepte zur Umsetzung von investiven Maßnahmen
    • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte
    • Wettbewerbe
    • Befragungen

    Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum

    • Punktuelle Straßenumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung Eingangssituationen)
    • Ergänzende Beleuchtung
    • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Spielgeräte)
    • Begrünung
    • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
    • Kunstobjekte

    gefördert. Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

  • Wer kann eine Förderung beantragen?

    Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Kirchengemeinden

  • Welche Kosten können gefördert werden?

    Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

  • Wie können Sie eine Förderung über den Stadtkernfonds beantragen?

    Anträge können schriftliche an die Stadt Spenge gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Spenge helfen Ihnen gerne weiter.

  • Können Projekte auch rückwirkend beantragt werden?

    Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

  • Gibt es Grenzen bei der Förderung?

    Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 250 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 500 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 5.000 €, also auf 10.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

  • Gilt eine finanzielle Beteiligung am Stadtkernfonds als Spende?

    Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Stadtkernfonds entschließen, können Sie diese als Spende unter Umständen steuerlich geltend machen. Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden. Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Spenge ausgestellt. Im Vorfeld empfehlen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt!

  • Wer stellt die Spendenbescheinigung aus?

    Die Stadt Spenge stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

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