Das Sanierungsgebiet
Die Stadtkernentwicklung basiert auf dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Spenge, das im Jahr 2014 vom Stadtrat beschlossen wurde. Das ISEK stellt die Grundlage zur Aufnahme der Stadt Spenge in die Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen dar.
Eine Förderung ist leider nur innerhalb des Sanierungsgebiets und nicht in den Ortsteilen möglich.Die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes gemäß § 142 BauGB als Satzung per Ratsbeschluss erfolgte im Jahr 2015.
Erhöhte steuerliche Begünstigung
Innerhalb des Sanierungsgebiets können Eigentümer von privaten Immobilien die Möglichkeit nutzen, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine erhöhte steuerliche Abschreibung nach §§ 7h, 10f und 11 a EStG geltend zu machen. Dies ist vergleichbar mit den Absetzungsmöglichkeiten bei Baudenkmälern. Zur Nutzung des Steuervorteils ist vor Maßnahmendurchführung eine Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zu schließen. Weitere Informationen zur erhöhten steuerlichen Begünstigung finden Sie unter Fördermöglichkeiten.