Erhöhte steuerliche Begünstigung

 

Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von zwölf Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Spenge über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung, die vor Beginn der Baumaßnahmen zwischen Eigentümer und Stadt geschlossen werden muss. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine erhöhte steuerliche Begünstigung je Immobilie und Eigentümer nur einmalig vom Finanzamt gewährt wird.

Maßgebend sind die §§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Bescheinigungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater erörtern.

 

Was ist erhöht absetzungsfähig?

Grundsätzlich müssen die Maßnahmen an bestehenden Immobilien durchgeführt werden. Neubauten werden nicht berücksichtigt. Mit den Maßnahmen muss eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes erreicht werden. Zudem können Maßnahmen Berücksichtigung finden, der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes dienen.

Dies sind mögliche Beispiele:

  • Erforderliche Nutzflächenerweiterungen
  • Umnutzungsmaßnahmen (z. B. wird eine Praxis zu Wohnzwecken umgebaut)
  • Anpassung an zeitgemäße Nutzungsverhältnisse
  • Fest mit dem Gebäude verbundene technische Ausstattungen (Haustechnik, Aufzug)
  • Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach Beschädigungen oder Verschleiß
  • Stellplätze, wenn bauordnungsrechtlich erforderlich

So genannte Luxusmodernisierungen sind nicht begünstigungsfähig.

Das Antragsformular finden Sie hier!

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